Fördermöglichkeiten 2025 im Überblick
Im Jahr 2025 stehen zahlreiche staatliche und europäische Programme bereit, die Unternehmen bei Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien unterstützen. Besonders interessant sind Förderungen für:
- Erneuerbare Energien: Photovoltaik, Solarthermie, Biomasseanlagen
- Wärmepumpen und moderne Heiztechnik
- Klima- und Kälteanlagen: energieeffiziente Klimatisierung, Kühl- und Gefriertechnik
- Energieeffizienzmaßnahmen: Optimierung von Produktionsanlagen, Gebäudesanierungen, Beleuchtungssysteme
- Innovative Technologien: Wasserstoffspeicher, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Diese Programme helfen Unternehmen nicht nur, Kosten zu senken, sondern auch CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
1. Erneuerbare Energien
KfW-Förderung 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Zinsgünstiger Kredit für Investitionen in erneuerbare Strom-, Wärme- und Speicheranlagen. Gefördert werden u. a. Photovoltaik, Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Netze und Speicher.
Infos: KfW-Förderung 270 Erneuerbare Energien
KWK-Zuschlag / BHKW / Impulsprogramme
Es gibt bundesweite Förderprogramme zur Unterstützung Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Infos: Zulassung von KWK-Anlagen
GEG-Förderung – Einspeisung von PV
Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind bestimmte Einspeiseförderungen möglich.
Infos: EEG-Förderung und Fördersätze
2. Energieeffizienz in Unternehmen (BAFA-Modul 1–5)
Das BAFA-Programm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ unterstützt Unternehmen bei Effizienzmaßnahmen.
Modul 1: Querschnittstechnologien
unterstützt den Austausch oder die Modernisierung von energieverbrauchenden Anlagen, z. B. Pumpen, Motoren oder Druckluftsysteme.
Höhe der Förderung
- Kleine Unternehmen (KU): 25 % der förderfähigen Investitionskosten
- Mittlere Unternehmen (MU): 20 %
- Große Unternehmen (GU): Keine Förderung
Infos: Querschnittstechnologien beim BAFA
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
fördert den Einsatz erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Prozesswärme, z. B. Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen.
Förderquote nach Unternehmensgröße
- Kleine Unternehmen (KU): 60 % der förderfähigen Investitionskosten
- Mittlere Unternehmen (MU): 50 %
- Große Unternehmen (GU): 40 %
Für Biomasse-Feuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze:
- Kleine Unternehmen (KU): 40 %
- Mittlere Unternehmen (MU): 30 %
- Große Unternehmen (GU): 20 %
Infos: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien beim BAFA
Modul 3: Energie- und Umweltmanagementsysteme
unterstützt Unternehmen beim Aufbau oder der Optimierung eines zertifizierten Managementsystems nach ISO 50001 oder EMAS.
Infos: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4 – Energiebezogene Optimierung
unterstützt Unternehmen bei der Optimierung bestehender Anlagen und Prozesse, um Energie einzusparen, Emissionen zu reduzieren und die Ressourceneffizienz zu steigern.
Basisförderung: Für KMU, die ineffiziente Anlagen ersetzen. Kein aufsummiertes Einsparkonzept notwendig.
Förderquote:
- 15 % der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen (bis 10 Mio. € Jahresumsatz)
- 10 % für mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. € Jahresumsatz)
Premiumförderung: Technologieoffen, mit Einsparkonzept und optionalem Dekarbonisierungsbonus.
Förderquote:
- 45 % für kleine Unternehmen
- 35 % für mittlere Unternehmen
- 25 % für Unternehmen ohne KMU-Status
Infos: Förderung für Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Modul 5 – Transformationskonzepte
Förderung umfassender Transformationsprojekte für Unternehmen, die ihre Treibhausgasemissionen reduzieren und eine Dekarbonisierungsstrategie entwickeln möchten.
Förderquote:
- 60 % der förderfähigen Beratungskosten für kleine Unternehmen (KU)
- 50 % für mittlere Unternehmen (MU)
- 40 % für Unternehmen ohne KMU-Status
Maximale Förderung:
- 60.000 € pro Standort
- 80.000 € bei zusätzlichem Bonus von 10 %, wenn das Unternehmen aktiv an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) teilnimmt.
Infos: Förderung von Tranformationskonzepten
3. Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Modul 1: Förderung für Energieaudits
Energieaudits nach DIN EN 16247 können gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das BAFA-Portal (z. B. easy-Online).
Höhe der Förderung
Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 € (netto):
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
- Maximal 3.000 €
Bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 € (netto):
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
- Maximal 600 €
Infos: Förderung von Energieaudits Energieaudit nach DIN EN 16247 [KM|EG1]
Modul 2: Energieberatung gemäß DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand wie auch im Neubau. Die Beratungen sollen es ermöglichen, Aspekte der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien frühzeitig in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die Antragstellung erfolgt direkt beim BAFA über das Online-Portal
Bei Nettogrundfläche des Gebäudes bis 200 m²
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
- Maximal 1.000 €
Bei Nettogrundfläche des Gebäudes 200-500 m²
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
- Maximal 1.500 €
Bei Nettogrundfläche des Gebäudes über 500 m²
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
- Maximal 4.000 €
Infos: Förderung von Energieberatung nach DIN V 18599
4. BAFA-Förderung für Kälte- und
Ein eigenes Fördersegment betrifft gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen, die in vielen Branchen hohe Energiekosten verursachen. Ziel ist die Umstellung auf energieeffiziente, umweltfreundliche Systeme mit klimafreundlichen Kältemitteln.
Förderfähige Maßnahmen:
- Ersatz alter Kälte- oder Klimaanlagen durch hocheffiziente Neuanlagen
- Nachrüstung von Anlagen mit Wärmerückgewinnung oder Freikühlung
- Einsatz natürlicher Kältemittel (z. B. Ammoniak, CO₂, Propan)
- Investitionen in Klimatisierungssysteme für Serverräume, Produktionshallen oder Büros
Förderhöhe (nach Unternehmensgröße gestaffelt)
- 50 % für kleine Unternehmen maximal 200.000 €
- 40 % für mittlere Unternehmen maximal 200.000 €
- 30 % für Unternehmen ohne KMU-Status maximal 200.000 €
Infos: BAFA-Förderprogramm Kälte- und Klimaanlagen[KM|EG3]
5. BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung in Nichtwohngebäuden
Das BAFA unterstützt Unternehmen bei der Heizungsoptimierung in Nichtwohngebäuden. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die die Energieeffizienz erhöhen und den CO₂-Ausstoß reduzieren.
Förderfähige Komponenten sind unter anderem:
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, z. B. durch hydraulischen Abgleich, moderne Regeltechnik oder Brennwerttechnik
- Integration erneuerbarer Energien in die Heizungsanlage, z. B. durch Solarthermie oder Biomasse
- Wärmespeicher, sofern notwendig für die Anlage
- Steuer-, Mess- und Regelungstechnik zur Optimierung der Energieeffizienz
Förderdetails:
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto.
- Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben.
- Förderhöhe: 500 € pro Quadratmeter beheizter Fläche, maximal 1.000 m² beheizte Fläche.
Infos: Informationen zur BAFA-Förderung für Heizungsanlagen
Fazit
2025 ist ein ausgezeichnetes Jahr, um in nachhaltige Energieprojekte zu investieren. Durch die Kombination von Bundes-, EU- und Landesfördermitteln können Unternehmen und Kommunen ihre Energieeffizienz steigern, die Energiekosten senken und aktiv zum Klimaschutz beitragen.
Jetzt aktiv werden!
Nutzen Sie die Förderprogramme 2025 für Ihr Unternehmen und starten Sie Ihr Energieprojekt noch heute.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei Antragstellung!




