Anhebung des Schwellenwertes bei Auditpflicht: Entlastung oder Augenwischerei?

Die Energieeffizienzanforderungen für Unternehmen in Deutschland sollen schrittweise angepasst werden. Besonders betroffen wären:

  • Registrierung beim BAFA
  • Erstellung von Umsetzungsplänen
  • Durchführung eines Energieaudits

Neu ist, dass auch KMU stärker in die Pflicht genommen werden könnten, sobald ihr jährlicher Energieverbrauch bestimmte Schwellen überschreitet.

Hintergrund

Die Bundesregierung diskutiert aktuell folgende geplante Änderungen:

  • Auditpflicht Schwelle: 2,77 GWh/a

Damit sollen künftig auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) verpflichtet werden, ihre Energieeffizienzsysteme an die EU-Richtlinie EED anzupassen – wenn die Änderungen so umgesetzt werden.

Wichtig: Auch KMU, die bislang nicht unter die „Großunternehmen“-Definition fielen, könnten ab 2,77 GWh/a betroffen sein.

Ziel der Bundesregierung:

  • Energieeinsparungen nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch bei energieintensiven KMU fördern
  • Mittelgroße Unternehmen sollen ihren Energieverbrauch effizienter gestalten
  • Kleine Unternehmen (<2,77 GWh/a) sollen weitgehend entlastet bleiben

Was bedeutet das für Unternehmen?

Wer wäre betroffen?

  • Unternehmen >2,77 GWh/a (inkl. KMU): Registrierung + Audit oder EnMS

Was ist zu tun?

  1. Durchschnittlichen Endenergieverbrauch der letzten 3 Jahre erfassen
  2. Rechtskonformität beim BAFA prüfen
  3. Audit planen und durchführen – abhängig von Verbrauch
  4. Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG erstellen und Meldungen prüfen

Fazit

Die Bundesregierung plant eine differenzierte Regelung, die nun auch KMU stärker betreffen würde. Unternehmen sollten ihre Verbrauchsdaten prüfen und frühzeitig überlegen, wie sie auf mögliche Änderungen reagieren, um gesetzliche Pflichten künftig zu erfüllen und Förderungen zu nutzen.