Ab 2026 greifen mehrere energiepolitische Maßnahmen, die Unternehmen in Deutschland spürbar bei den Stromkosten entlasten sollen. Besonders produzierende Betriebe, energieintensive Industrien und Unternehmen mit hohem Stromverbrauch profitieren – allerdings nicht alle im gleichen Maß.
Wir zeigen, welche Entlastungen kommen, wie hoch die Einsparungen ausfallen können und worauf Unternehmen jetzt achten sollten.
1. Stromsteuer: Dauerhafte Absenkung auf EU-Minimum
Die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie für die Land- und Forstwirtschaft wird dauerhaft auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Absenkung von 2,05 ct/kWh auf 0,05 ct/kWh
- Gilt bereits seit 2024 und wird nun dauerhaft verstetigt
- Rund 600.000 Unternehmen profitieren
- Rückwirkende Entlastung per Antrag beim Hauptzollamt
- Finanzierung: ca. 3 Mrd. Euro pro Jahr aus dem Bundeshaushalt
- Noch offen: finale Zustimmung des Bundesrats
Praxisbeispiel:
Ein Unternehmen mit 1 GWh Jahresstromverbrauch spart rund 20.000 Euro pro Jahr allein durch die geringere Stromsteuer.
2. Sinkende Übertragungsnetzentgelte für alle Stromverbraucher
Ab dem 1. Januar 2026 bezuschusst der Bund die Übertragungsnetzentgelte. Diese Entlastung kommt allen Stromverbrauchern zugute – von Privathaushalten bis zur Industrie.
Was bedeutet das konkret?
- Entlastung wird über die Übertragungsnetzbetreiber an die Verteilnetze weitergegeben
- Höhe der Einsparung variiert regional und nach Spannungsebene
- Unternehmen an höheren Spannungsebenen profitieren überdurchschnittlich
- Finanzierung: 6,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds
- Regelung ist bereits beschlossen
Praxisbeispiel:
Ein mittelständischer Betrieb in NRW mit 1 GWh Verbrauch kann mit einer Entlastung von etwa 10.400 Euro pro Jahr rechnen.
3. Industriestrompreis für energieintensive Branchen (2026–2028)
Für besonders stromintensive Industrien ist ein befristeter Industriestrompreis geplant. Begünstigt werden Unternehmen aus 91 energieintensiven Sektoren, darunter:
- Chemie
- Metallverarbeitung
- Glas, Papier
- Batteriezellen- und Halbleiterindustrie
Kernpunkte des Modells:
- Laufzeit: 2026 bis 2028
- Zuschuss orientiert sich am Großhandelspreis des Vorjahres
- Bis zu 50 % Preisnachlass auf maximal 50 % des Jahresverbrauchs
- Untergrenze: 5 ct/kWh
- Finanzierung: 3 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds
- Noch offen: EU-Genehmigung und finale Förderrichtlinie
Praxisbeispiel:
Bei 10 GWh Jahresverbrauch liegt die Entlastung – je nach Strompreisniveau – bei rund 150.000 Euro pro Jahr.
Aber: Die Auflagen sind streng.
Mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden, z. B.:
- Energiespeicher
- Lastflexibilisierung
- Energieeffizienzmaßnahmen
- Elektrifizierung von Prozessen
- Eigene erneuerbare Stromerzeugung




