Nach Jahren ohne Förderkredite für den klassischen Effizienzhaus-Standard EH55 – also Neubauten, die nur 55 Prozent des Energiebedarfs eines Referenzhauses benötigen – hat die Bundesregierung gemeinsam mit der staatlichen Förderbank KfW diese Förderung wieder eingeführt. Für die Wiederaufnahme der EH55-Neubauförderung stehen rund 800 Millionen Euro zur Verfügung, die in Form zinsverbilligter Kredite an Bauherren vergeben werden. Die Mittel sind begrenzt und werden nach dem Prinzip „solange der Fördertopf reicht“ verteilt.
Wichtig: Förderfähig sind Projekte mit 100% erneuerbaren Energien (keine fossilen Heizungen).
Was ist die EH55-Förderung überhaupt?
Die „EH55-Förderung“ bezeichnet staatliche Unterstützung für Neubauten, die besonders energieeffizient geplant sind:
– Gebäude, die nur 55 % der Energie verbrauchen, die ein vergleichbarer Neubau nach GEG-Standard verbraucht.
– Sie müssen zudem ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden – also keine Gas- oder Ölheizung.
Das ist ein realer, finanzieller Anreiz für private Bauherren, sich für eine energieeffiziente Bauweise zu entscheiden.
Wann gilt die Förderung?
Die EH55-Förderung wurde ab dem 16. Dezember 2025 wieder geöffnet.
Das heißt:
– Ab diesem Datum können Bauherren die zinsgünstigen Kredite beantragen
– Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden
– Es muss bereits eine Baugenehmigung vorliegen zum Zeitpunkt der KfW-Antragstellung
– Kaufverträge dürfen erst nach dem 16.12.2025 abgeschlossen werden
– Fördermittel sind nur befristet vorhanden – sie werden vergeben, solange das Geld reicht.
Welche Förderung bekommen Bauherren?
Der Staat stellt Förderkredite über die KfW-Bank bereit:
– Zinsgünstige Kredite bis zu ca. 100.000 € pro Wohneinheit
– Bis zu 150.000 € Förderkredit pro Wohneinheit, wenn Nachhaltigkeitszertifikat (QNG)
– Laufzeiten von bis zu 35 Jahren, Zinsbindung bis zu 10 Jahren
– Zinssatz wird vom KfW-Programm festgelegt und aus Bundesmitteln verbilligt
– Tagesaktuelle Zinssätze sind auf der KfW-Website einzusehen: KfW Klimafreundlicher Neubau
– Voraussetzung: Baugenehmigung liegt vor und erneuerbare Heiztechnik ist eingebaut
Merke: Es handelt sich nicht um einen Zuschuss, sondern um einen stark zinsverbilligten Kredit, der Ihre Baufinanzierung dauerhaft günstiger machen kann. Die höhere Kreditsumme von 150.000 € steht nicht automatisch, sondern nur bei zusätzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen zur Verfügung.
Warum wurde die EH55-Förderung wieder eingeführt?
Ursprünglich war diese Förderung eingestellt worden, weil der EH55-Standard als etabliert galt. Das führte aber dazu, dass viele Bauprojekte zwar genehmigt, aber wegen hoher Kosten oder fehlender Förderung nicht realisiert wurden.
Mit der Wiederaufnahme will die Bundesregierung:
– Den Wohnungsbau ankurbeln
– bereits genehmigte Projekte wieder wirtschaftlich machen
– die Nachfrage nach energieeffizienten Häusern stärken
Für diese Ziele hat der Bund etwa 800 Millionen € an Fördermitteln bereitgestellt – aber die Mittel sind begrenzt.
Was müssen Bauherren jetzt unbedingt beachten?
1) Frühzeitig Antrag stellen
Die Mittel werden nach dem „Windhundprinzip“ vergeben: schnell ist besser, weil das Geld begrenzt ist.
2) Voraussetzungen checken
– Effizienzhaus-55-Standard erreicht
– 100 % erneuerbare Energien für Wärme
– Baugenehmigung liegt vor
– Antrag vor Baubeginn gestellt
3) Kein sofortiger Baubeginn oder Vertragsabschluss vor Förderantrag
Alles muss in der richtigen Reihenfolge beantragt werden, sonst geht die Förderung verloren.
Ist das sinnvoll für private Bauherren?
Ja – insbesondere, wenn:
– Sie ein neues Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus planen
– Sie Wert auf niedrige Betriebskosten legen
– Sie erneuerbare Technologien wie Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme einsetzen
– Sie langfristig planbare Finanzierung wollen
Der EH55-Standard bringt niedrigere Betriebskosten, bessere Nachhaltigkeit und durch die zinsverbilligten Kredite auch finanzielle Vorteile bei der Baufinanzierung.
Fazit
Die Rückkehr der EH55-Förderung ist eine gute Nachricht für private Bauherren, die energieeffizient bauen möchten. Sie bietet konkrete finanzielle Vorteile, ist aber befristet und mit klaren Bedingungen verbunden. Wer früh plant und seinen Antrag rechtzeitig stellt, kann deutlich von günstigen Krediten profitieren.
Weitere Informationen und Antragsdetails auf der Website der KfW für Wohngebäude (279/289).




