Mit dem nationalen Emissionshandel (nEHS) rückt CO₂ auch für viele Unternehmen in Deutschland immer stärker in den Fokus. In der Übergangsphase von 2024 bis 2026 gilt zwar noch keine Zahlungspflicht, aber sehr wohl eine verbindliche Berichtspflicht: Unternehmen müssen ihre Brennstoffmengen an die DEHSt melden.
Was auf den ersten Blick nach Bürokratie klingt, ist in Wahrheit die Vorstufe realer CO₂-Kosten ab 2027 – mit erheblicher strategischer Bedeutung.
Was ist der nEHS – kurz erklärt
Der nationale Emissionshandel erweitert den CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor. Während der EU-Emissionshandel (EU-ETS) große Industrieanlagen betrifft, erfasst der nEHS deutlich mehr Unternehmen – auch außerhalb klassischer Industrie.
Ziel:
- fossile Energieträger schrittweise verteuern
- Transparenz über CO₂-Emissionen schaffen
- Investitionen in Effizienz und Erneuerbare beschleunigen
Übergangsphase 2024–2026: Was gilt aktuell?
In den Jahren 2024, 2025 und 2026 befindet sich der nEHS in einer reinen Berichtsphase.
Das bedeutet konkret:
- Brennstoffmengen melden
- keine Emissionszertifikate kaufen
- keine CO₂-Zahlungen leisten
Die Meldung erfolgt an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind ausschließlich Unternehmen, die fossile Brennstoffe selbst einkaufen und in Verkehr bringen, z. B.:
- Heizöl
- Flüssiggas (LPG)
- Kohle
- Erdgas bei Direktbeschaffung / Sonderverträgen
Typische Fälle:
- Liegenschaftsbetreiber mit eigener Brennstoffbeschaffung
- Contractoren und Energieversorger
Nicht meldepflichtig sind Unternehmen, die Energie ausschließlich über einen Energieversorger beziehen (z. B. Erdgasliefervertrag, Fernwärme).
Wichtig: Auch ohne eigene Meldepflicht tragen Unternehmen die CO₂-Kosten ab 2027 über den Energiepreis.
Die Meldung erfolgt an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Was genau muss gemeldet werden?
Gemeldet werden ausschließlich die Brennstoffmengen, z. B.:
- kWh Erdgas
- Liter Heizöl
- kg oder Tonnen anderer Brennstoffe
Keine eigene CO₂-Berechnung notwendig. Die Umrechnung in Emissionen übernimmt die DEHSt auf Basis gesetzlich definierter Faktoren.
Wann und wie erfolgt die Meldung?
- Berichtszeitraum: jeweils das abgelaufene Kalenderjahr
- Meldezeitpunkt: jährlich nach Jahresende
- Form: elektronisch über das DEHSt-Portal
Eine saubere Datengrundlage (Rechnungen, Zählerstände, Liefernachweise) ist entscheidend.
Warum diese Berichtspflicht so wichtig ist – trotz fehlender Zahlung
Auch wenn in der Übergangsphase noch kein Geld fließt, ist die Meldung alles andere als nebensächlich.
1. Grundlage für CO₂-Kosten ab 2027
Die gemeldeten Brennstoffmengen bilden die Basis für den Start des vollwertigen Emissionshandels:
- Zertifikatspflicht
- reale CO₂-Kosten
- steigender Preisdruck auf fossile Energien
2. Rechtssicherheit und Risikominimierung
- fehlende oder falsche Meldungen können später zu Nachforderungen oder Bußgeldern führen
- Probleme bei Förderanträgen, Audits oder ESG-Prüfungen sind möglich
3. Strategische Steuerungsgröße
Die nEHS-Daten zeigen erstmals:
- tatsächliche fossile Abhängigkeit
- CO₂-Kostenrisiken je Standort
- Einsparpotenziale durch Effizienz oder Elektrifizierung
Zusammenhang mit Energieeffizienz, EPBD & ESG
Die nEHS-Berichtspflicht ist kein isoliertes Instrument. Sie greift direkt in andere Entwicklungen hinein:
- EPBD & Gebäudeenergiegesetz → steigender Sanierungsdruck
- ESG-Reporting → belastbare Emissionsdaten erforderlich
- Förderprogramme → Nachweis fossiler Verbräuche oft Voraussetzung
- Transformationspläne → CO₂-Daten als zentrale Entscheidungsbasis
CO₂ wird zur steuerbaren Kennzahl, nicht mehr nur zur Umweltdebatte.
Fazit: Meldepflicht heute – Kostenrelevanz morgen
Die nEHS-Berichtspflichten 2024–2026 sind der Testlauf für den CO₂-Preis der Zukunft.
Wer seine Brennstoffmengen jetzt sauber erfasst und meldet, vermeidet Risiken, gewinnt Planungssicherheit und verschafft sich einen klaren strategischen Vorsprung ab 2027.




