Das neue Gebäudeenergiegesetz 2026

Neue Regeln für Heizung, Gebäude und Energieeffizienz: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zum 29. Juli 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Für Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden ergeben sich damit wichtige Änderungen bei der Wahl und Modernisierung von Heizungsanlagen.

Mehr Freiheit bei der Heizungswahl

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die bisher viel diskutierte 65-Prozent-Regelung.

Nach dem bisherigen GEG mussten neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Vorgabe entfällt mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz.

Eigentümer können damit grundsätzlich wieder frei zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen. Möglich sind beispielsweise:

  • Wärmepumpen
  • Fern- oder Nahwärme
  • Biomasseheizungen
  • Hybridheizungen
  • Gasheizungen
  • Ölheizungen

Damit wird die Auswahl der Heiztechnik wieder stärker von den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes abhängig.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage, welche Heizung gesetzlich zulässig ist, sondern welche Lösung langfristig wirtschaftlich und energetisch sinnvoll ist.

Gas- und Ölheizungen bleiben möglich – aber nicht ohne Vorgaben

Auch wenn Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen, bedeutet dies nicht, dass diese Heizungen dauerhaft ohne weitere Anforderungen betrieben werden können.

Für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Heizungen mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas gelten schrittweise steigende Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher beziehungsweise biogener Brennstoffe.

Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gelten künftig schrittweise steigende Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Ab 2029 müssen 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent und ab 2035 bereits 30 Prozent der bereitgestellten Wärme aus bestimmten klimafreundlichen Brennstoffen stammen. Für Ölheizungen kommt insbesondere Bioöl in Betracht. Wie die erforderliche Grünheizölquote im Detail umgesetzt wird, soll durch weitere gesetzliche Regelungen konkretisiert werden.

Eine neue Gas- oder Ölheizung sollte deshalb nicht allein anhand der heutigen Anschaffungskosten bewertet werden. Auch Brennstoffkosten, zukünftige Verfügbarkeit, CO₂-Kosten, mögliche Anforderungen an Brennstoffe und die Entwicklung des Gebäudes sollten in die Entscheidung einbezogen werden.

Wer 2026 eine neue Ölheizung einbaut, sollte sich sehr genau überlegen, ob er wirklich noch ein Heizsystem mit einem Planungshorizont von 15–20 Jahren installieren möchte. Die rechtliche Möglichkeit bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftlich sinnvolle Investition.

Die kommunale Wärmeplanung wird wichtiger

Eine weitere wichtige Grundlage für die Heizungsentscheidung ist die kommunale Wärmeplanung.

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne vorliegen müssen. Für kleinere Kommunen gilt grundsätzlich eine Frist bis zum 30. Juni 2028.

Die Wärmeplanung soll unter anderem aufzeigen, welche Wärmeversorgungsoptionen perspektivisch in einem Gebiet zur Verfügung stehen können – beispielsweise Fernwärme, Wärmenetze oder dezentrale Lösungen.

Für Eigentümer bedeutet das:

Vor einer größeren Investition in eine neue Heizungsanlage lohnt sich ein Blick auf die Wärmeplanung der jeweiligen Kommune.

Allerdings ersetzt die kommunale Wärmeplanung keine individuelle Betrachtung des Gebäudes. Entscheidend bleiben unter anderem Gebäudezustand, Wärmebedarf, Heizflächen, Grundstückssituation und vorhandene Infrastruktur.

Was bedeutet das für bestehende Heizungen?

Eine bestehende funktionierende Heizungsanlage muss nicht allein aufgrund des neuen Gesetzes ausgetauscht werden.

Das neue Gesetz richtet sich insbesondere auf den Einbau und die Modernisierung von Heizungsanlagen. Ein Eigentümer sollte daher nicht allein aufgrund einer Gesetzesänderung eine funktionierende Heizung ersetzen.

Anders sieht die Situation aus, wenn eine Heizungsanlage ohnehin erneuert werden muss.

Dann stellt sich die Frage:

Welche Heiztechnik ist für das Gebäude über die nächsten 15 bis 20 Jahre die wirtschaftlich und energetisch sinnvollste Lösung?

Genau hier wird eine fachliche Energieberatung besonders wichtig.

Energieeffizienz bleibt entscheidend

Die neue Gesetzgebung bedeutet nicht, dass die energetische Qualität eines Gebäudes unwichtig wird.

Im Gegenteil: Ein hoher Wärmebedarf verteuert jede Heizlösung.

Vor der Entscheidung für eine neue Heizung sollte deshalb geprüft werden:

  • Wie hoch ist der tatsächliche Wärmebedarf?
  • Wie gut ist die Gebäudehülle?
  • Wie hoch sind die Heizkreistemperaturen?
  • Sind Heizkörper oder Fußbodenheizung für eine Wärmepumpe geeignet?
  • Welche Sanierungsmaßnahmen sind wirtschaftlich?
  • Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich?
  • Welche Energieträger stehen langfristig zur Verfügung?
  • Welche Investitions- und Betriebskosten entstehen?

Eine günstige Heizung ist nicht automatisch die günstigste Lösung.

Entscheidend sind die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer.

Was sollten Eigentümer jetzt tun?

Wer aktuell vor einer Heizungsmodernisierung steht, sollte nicht vorschnell eine Entscheidung treffen.

Sinnvoll ist eine strukturierte Betrachtung des gesamten Gebäudes:

1. Energieverbrauch erfassen

Zunächst sollten die tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre ausgewertet werden.

2. Gebäudezustand prüfen

Dämmung, Fenster, Dach, Außenwände und Heizsystem beeinflussen den zukünftigen Wärmebedarf.

3. Heizsysteme vergleichen

Nicht nur die Investitionskosten, sondern auch Energiepreise, Wartung, Lebensdauer und zukünftige gesetzliche Anforderungen sollten berücksichtigt werden.

4. Wärmeplanung berücksichtigen

Besteht perspektivisch die Möglichkeit eines Wärmenetzanschlusses, kann dies die Entscheidung wesentlich beeinflussen.

5. Wirtschaftlichkeit berechnen

Eine Heizungsentscheidung sollte auf Basis konkreter Verbrauchs- und Gebäudedaten getroffen werden – nicht allein anhand allgemeiner Empfehlungen.

Fazit

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 wurde die bisherige Heizungsregelung deutlich verändert. Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt, gleichzeitig bleiben für fossile Heizungen schrittweise steigende Anforderungen bestehen.

Für Eigentümer bedeutet das vor allem mehr Wahlmöglichkeiten. Gleichzeitig wird die Entscheidung für eine neue Heizung anspruchsvoller: Nicht jede technisch zulässige Lösung ist auch langfristig wirtschaftlich.

Eine fundierte Energieberatung kann deshalb helfen, den tatsächlichen Energiebedarf zu bestimmen, verschiedene Sanierungs- und Heizungsvarianten zu vergleichen und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für das jeweilige Gebäude zu entwickeln.

Sie planen eine Heizungsmodernisierung oder möchten den energetischen Zustand Ihres Gebäudes überprüfen? Wir unterstützen Sie bei der energetischen Bewertung und der Auswahl einer passenden Lösung.